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BAFA Unternehmensberatung im Großraum Regensburg

Die Taiber Unternehmensberatung in Pentling bei Regensburg ist akkreditierter BAFA Berater. Einen Großteil unserer Beratungen führen wir in Bayern, der Oberpfalz und im Großraum Regensburg durch. Eine Ausnahme stellt die bundesweite digitale Beratung für mehr Sichtbarkeit im Internet dar. Je nach Ausgangslage der Beratungen wird zu 50 Prozent bis maximal 90 Prozent gefördert. Wir decken in der Unternehmensberatung jede Ausgangslage bis auf die rechtliche und steuerliche Beratung ab. Die Förderprogramme für die Beratung richten sich an Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre auf dem Markt sind, Bestandsunternehmen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Jedoch ändern sich immer wieder die Förderprogramme für Bayern. Wenn Sie eine Unternehmensberatung im Großraum Regensburg suchen, sprechen Sie uns an. 

Welche Förderungen und Fördermittel gibt es?
Dies richtet sich nach dem Alter Ihres Unternehmens und dem zum Zeitpunkt der Anfrage möglichen Förderprogramme. So gibt es Beratungen zu Mikrokrediten, Zuschüsse und einen Startzuschuss. Beratung zu Darlehen, Bürgschaften, Haftungsbefreiungen und zu Wagniskapital und Beteiligungskapital. Der förderfähige Beratungsschwerpunkt ist umfangreich und umfasst auch die Unternehmenskonzeption, Marketing und Vertrieb, Geschäftserweiterung, Existenzgründung, digitale Veränderung, Webseiten Gestaltung, SEO, Online Shop Optimierung, Kostenstruktur Analyse oder die betriebswirtschaftliche Neuausrichtung.

Förderfähige BAFA Unternehmensberatung für Jung- und Bestandsunternehmen
Die allgemeine Beratung umfasst die Themen Wirtschaft, Finanzen, Personal und Organisation. Dabei gibt es auch spezielle Beratung für Unternehmen, die von Frauen geführt werden, von Migranten/innen, für Mitarbeiter mit Behinderung oder zur Nachhaltigkeit und Fachkräftegewinnung.

Förderfähige BAFA Unternehmensberatung für Unternehmen in Schwierigkeiten
Diese Förderung ist unabhängig des Unternehmensalters. Die Beratung gilt der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit in schwierigen Situationen und der Folgeberatung zur Unternehmenssicherung. Die Beratung für Bestandsunternehmen darf pro Beratungsart dabei maximal fünf Tage dauern.

Was ist nicht förderfähig?
Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Vermittlungstätigkeiten zum Erwerb von Ware, gutachterliche Stellungnahme, Verkauf von Gütern und Dienstleistungen, Marketing für Ärzte und Heilpraktiker, sowie ethisch-moralisch nicht vertretbare Dienstleistungen.

Welche Fördervoraussetzungen der BAFA liegen vor?

Nutzen kann die Förderung nur ein Unternehmen, wenn die Beratung digital beantragt wird. Für Jungunternehmer ist ein Beratungsgespräch bindend. Anschließend muss ein Coaching Vertrag abgeschlossen werden und nach Zusage der BAFA kann mit der Beratung nach den Förderrichtlinien begonnen werden. Nach Beratung wird ein Beratungsbericht erstellt und digital hochgeladen. Gefördert wird nur, wenn nicht bereits durch andere Fördermittel in ähnlicher Form gefördert wurde. Eingereicht wird das Verwendungsnachweisformular, die EU-KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung, der Beratungsbericht, die Rechnung und der Kontoauszug. Die BAFA zahlt die Förderungen vierteljährlich nach Prüfung der Berichtsunterlagen aus. Die aktuelle BAFA Fördertabelle finden Sie unten. Bitte bedenken Sie, dass der Fördersatz sich nach alten und neuen Bundesländern unterscheidet. Die individuelle Förderhöhe hängt vom Standort und von der aktuellen Lage des Unternehmens ab.

  • Jungunternehmen: Bemessungsgrundlage 4.000,00 €, 50% alte Bundesländer, 80% neue Bundesländer, maximaler Zuschuss 2.000,00-3.200,00 € pro Beratung
  • Bestandsunternehmen: Bemessungsgrundlage 3.000,00 €, 50% alte Bundesländer, 80% neue Bundesländer, maximaler Zuschuss 1.500,00-2.400,00 € pro Beratung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Bemessungsgrundlage 3.000,00 €, 90% Zuschuss 2.700,00 € pro Beratung

BAFA Foerderung


Wie können wir zusammenarbeiten?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern uns Ihr Anliegen. Passen wir zusammen und ist Ihr Vorhaben förderfähig, können wir nach einem Informationsgespräch den Förderantrag zusammen online erstellen. Zwar ist nach den neuesten Richtlinien kein Informationsgespräch mehr nötig, davon raten wir jedoch ab um Fehler zu vermeiden. Anschließend wird der Förderantrag für die Unternehmensberatung von der BAFA geprüft und ein Informationsschreiben übersendet. Die Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet die Eingangsbestätigung. Dann kann der Beratungsvertrag aufgesetzt werden. Die Beratungsdauer darf maximal sechs Monate ab Zugang des Informationsschreibens laufen. Der Eigenanteil muss später nachgewiesen werden. Der Unternehmer geht also mit den Kosten in Vorleistung und erhält nach Prüfung den Zuschuss.

Unsere Unternehmensberatung ist spezialisiert auf Existenzgründer und auf Unternehmen, die digital vorwärtskommen möchten. Für Unternehmen, die einen Online Shop eröffnen oder eine digitale Lösung suchen. Ebenso für Unternehmen, die mehr Sichtbarkeit im Internet wünschen. Einen Großteil der Beratungen machen auch Kostensenkungen und Unternehmenskonzeption mit neuer Ausrichtung aus. In den genannten Bereichen können wir die größte Expertise aus über 20 Jahren Berufserfahrung vorweisen.

Der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-how durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Antrag, Verwendungsnachweis oder der Antragsstellung finden Sie auf der Webseite der BAFA hier.

Informationen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Wirtschaftsförderung und Mittelstand hier

Informationen vom Bundesamt für Wirtschaft und Energie zur Gründung und Führung von Unternehmen hier.

Die Zeitschrift Gründerzeiten 02 finden Sie hier zum Download. 

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Edit 30.09.2020 Das Corona Förderprogramm unten wurde von der Regierung eingestellt. Der Übersichtlichkeit halber lassen wir es jedoch auf der Webseite bestehen. 

Zum 03.04.2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Beratung und Förderung von Unternehmen in Kraft getreten. Vor allem auch von Corona betroffene Unternehmen sollten diese Leistungen in Anspruch nehmen. Da eine Erstberatung, außer bei Internetunternehmen und Online-Shops immer persönlich erfolgen sollte, beraten wir vor allem im Großraum Regensburg. Bundesweit sind wir Ansprechpartner für die digitale Markterschließung und IT-Sicherheit. Beachten Sie hierzu auch, dass wir vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein autorisiertes go-digital-Beratungsunternehmen mit fachlicher Expertise sind. (Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen wie BSI IT-Grundschutz und ISO 27001) Sie können mit uns zusammen ab sofort den Antrag für die Unternehmensberatung bis zu 4.000 Euro für von Corona betroffene Unternehmen stellen.

Dieses neue Förderprogramm, seit April 2020, trägt den Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Es fasst die Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Arround-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


An welche Unternehmen richtet das Förderprogramm?

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Wer ist nicht antragsberechtigt, unabhängig vom Beratungsbedarf?

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
  • Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

Sie finden die genauen Voraussetzungen der BAFA-Wirtschaftsförderung Unternehmensberatung hier. 

Hier können Sie den Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung der BAFA online stellen. 

Was wird bei Jungunternehmen und Bestandsunternehmen gefördert?

Gefördert werden Beratungen zu finanziellen, personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung. Weitere Beratungsleistungen sind je nach Unternehmen möglich. Eine Unternehmenssicherungsberatung und Folgeberatung ist ebenso möglich. Es gibt sehr viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit und es sind auch viele Punkte zu beachten. Hier ergibt es Sinn, sich mit uns abzusprechen.


Förderung von wirtschaftlichen Beratungen der BAFA Unternehmensberatung

Die Auswahl an wirtschaftlichen Beratungen ist groß. Möglich ist als Beispiel eine Beratung der Unternehmenskonzeption, Einkauf, Standort und Wettbewerb, Vertrieb, Geschäftserweiterung, Innovationsberatung, Absatzchancen, Kooperationsberatungen, Beratung zur Sicherheit des Unternehmens, Online Shops, Internetberatung für wirtschaftlichen Erfolg und alles rund um das digitale Marketing. Hierzu gehört auch die allgemeine Beratung in Form von Prozessoptimierung, unternehmerischen Ausrichtung, Umstrukturierung oder der Aufbau- und Ablauforganisation.


Förderung von finanziellen Beratungen der BAFA Unternehmensberatung

Prüfung der Liquidität, Finanzstrategie, Klärung der Kapitalbeschaffung, Finanzierung oder Berechnung des möglichen Investitionsbedarfs und der Rentabilität.


Förderung von personellen Beratungen der BAFA Unternehmensberatung

In der personellen Beratung unterstützen wir Sie bei der Nachwuchsförderung, Weiterbildung, Entlohnung, Mitarbeiterführung oder im Rekrutierungsprozess. Nicht erlaubt sind Beratung zu individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie Maßnahmen und Marketing für Ärzte, Psychotherapeut/innen und Heilpraktiker/innen.

Was wird bei Jungunternehmen und Bestandsunternehmen gefördert?

Gefördert werden Beratungen zu finanziellen, personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung. Weitere Beratungsleistungen sind je nach Unternehmen möglich. Eine Unternehmenssicherungsberatung und Folgeberatung ist ebenso möglich. Es gibt sehr viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit und es sind auch viele Punkte zu beachten. Hier ergibt es Sinn, sich mit uns abzusprechen. Nicht erlaubt sind Beratung zu individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie Maßnahmen und Marketing für Ärzte, Psychotherapeut/innen und Heilpraktiker/innen. Der Zuschuss für einen BAFA-Berater in der Corona Krise wird direkt auf das Beratungsunternehmen ausgezahlt. Das Unternehmen wir von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.

Unternehmensberatung BAFA Fördersatz

Wie stelle ich den Antrag?

Nehmen Sie zuerst Kontakt zu uns auf, ob wir Ihnen eine Beratung anbieten können. Es muss sowohl das Wissen für Ihr Problem, als auch die Kapazitäten dafür verantwortlich sein. Sollte dies möglich sein, so sollten Sie schnellstmöglichst den Antrag hier stellen. Wichtig ist, dass wir vor online Antragsstellung ein Informationsgespräch führen. Ist eine Förderung möglich, werden Sie als Unternehmen zur Förderung und den Vorlagefristen schriftlich informiert. Diese Unterlagen leiten Sie dann an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Entscheidung weiter. Da eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist, muss die Reihenfolge unbedingt eingehalten werden. Nach Genehmigung kann der Vertrag mit uns zur Unternehmensberatung Corona abgeschlossen werden.

Tragen Sie als Beratungsunternehmen unsere Firma Taiber Unternehmensberatung No. 171047 ein. Unsere BAFA-Beraternummer ist #171047. 

Förderung unternehmerischen Know-hows (Zuschuss i.H.v. 4.000 €, ohne Eigenanteil) – Offizielles Schreiben der BAFA

Am 03.04.2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona- betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Ab sofort können von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Freiberufler) einen Förderantrag für Beratungen (bis zu einem Beratungswert von 4.000 €) stellen. Besonders interessant dürfte sein, dass kein Eigenanteil an den Kosten erforderlich ist! Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA).

Insbesondere gelten abweichend von der „Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ folgende Sonderregelungen:

  1. 1.)  Der Zuschuss beträgt abweichend von Abschnitt IV Nummer 5.2.1 für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für diese Fälle 4 000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
  2. 2.)  Der Zuschuss wird entgegen Abschnitt IV Nummer 5.1 an das Beratungsunternehmen ausgezahlt.
  3. 3.)  Die Beschränkung gemäß Abschnitt IV Nummer 5.2.2 der Richtlinie gilt für diese Beratungen nicht.
  4. 4.)  Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner (Abschnitt I Nummer 2.3,Abschnitt III Nummer 2.1 sowie Abschnitt IV Nummer 7.2.2 und 7.2.3) sind vor Antragstellung nichtvorgeschrieben.
  5. 5.)  Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie(BMWi).
  6. 6.)  Anträge können längstens bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bewilligungs-behörde gestellt werden.
  7. 7.)  Nähere Ausführungshinweise zu diesem Modul regelt ein Merkblatt, das auf der Homepage des BAFA

    unter www.bafa.de abrufbar ist.

Roger TaiberBAFA Berater Regensburg